Fluglärm

Unser Hauptanliegen ist der Schutz vor Fluglärm im Fünfseenland. Wir setzen uns dafür ein, die Belastung durch Flugverkehr zu reduzieren und die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Gemeinsam kämpfen wir für leiseren Himmel und eine gesunde, ruhige Region.

Info

Unsere Position zum Sonderflughafen

Wir befürworten den Erhalt des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen als Werks- und Forschungsflughafen für Unternehmen zur Produktion und Wartung von Flugzeugen sowie für wissenschaftliche Institutionen der Luft- und Raumfahrt. Die Sicherung der vorhandenen sowie die Schaffung hochwertiger und dauerhafter Ausbildungs- und Arbeitsplätze ist auch unser Anliegen. Die damit verbundenen Flugbewegungen werden von uns akzeptiert, soweit sie im Rahmen der Betriebsgenehmigung stattfinden, die vor dem 23.07.2008 gültig war.

Wir sind jedoch gegen jegliche Nutzung des Flughafens für den Geschäftsreiseflugverkehr und den Taxiluft- und Hubschrauberverkehr, weil

  • wir alle, insbesondere unsere Kinder in ihrer (schulischen) Entwicklung
    durch die Lärmbelastung beeinträchtigt werden,
  • er unser Trinkwasser gefährdet und einen erheblichen Anstieg der Luftschadstoffe zur Folge hat,
  • unsere Immobilien an Wert verlieren,
  • dadurch Arbeitsplätze in der Tourismusbranche im Fünf-Seen-Land gefährdet sind,
  • dadurch die Forscher durch erhöhten Fluglärm in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden,
  • die Zulassung des Geschäftsreiseflugverkehrs nur einem kleinen Personenkreis Vorteile bringt,
    aber zu Lasten der Allgemeinheit geht.
  • die schleichende Umwandlung des Sonderflughafens in einen de facto-Verkehrsflughafen nicht auszuschließen ist.

Den Preis für die Genehmigung durch die Bayerische Staatsregierung vom 23.07.2008 für die Ausweitung des Flugbetriebes auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zahlen Umwelt und Menschen. Hierfür sind uns das Erholungsgebiet Fünfseenland und die Heimat von rund 100.000 Einwohnern zu wertvoll.

Gilching, den 21.08.2008

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Fluglärm betrifft uns alle und nimmt stetig zu. Er schränkt nicht nur unsere Lebensqualität ein, sondern kann auch die Gesundheit beeinträchtigen. Doch gemeinsam können wir etwas bewegen! Jeder von uns hat die Möglichkeit, aktiv zu werden und ein Zeichen gegen die Lärmbelastung zu setzen.

Schließen Sie sich unserem Engagement an: Beteiligen Sie sich an unseren Aktionen, bringen Sie Ihre Stimme ein und nutzen Sie unser E-Lärmbeschwerde-Formular. Ihre Teilnahme hilft, auf die Problematik aufmerksam zu machen und Druck auf die Verantwortlichen auszuüben. Zusammen erreichen wir mehr Ruhe und Lebensqualität im Fünfseenland!

80 db

Info

Fluglärm so laut wie ein Rasenmäher

In der Nähe der Start- und Landebahn des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen erreicht der Fluglärm oft eine Lautstärke von rund 80 Dezibel. Das entspricht der Lautstärke eines Rasenmähers, eines Motorrads oder eines schreienden Babys – Geräusche, die auf Dauer die Gesundheit beeinträchtigen können. Diese hohe Lärmbelastung beeinträchtigt die Lebensqualität der Anwohner erheblich. Wir setzen uns dafür ein, diese Belastung zu reduzieren und den Schutz der Bevölkerung zu stärken.

Lärmmesstation

Lärmmesstation Geisenbrunn und Neuhochstadt

Unsere Lärmmessstationen in Geisenbrunn und Neuhochstadt erfassen kontinuierlich die Fluglärmbelastung im Fünfseenland. Mit diesen Daten schaffen wir eine transparente Grundlage, um die Auswirkungen des Fluglärms auf die Lebensqualität unserer Region objektiv zu bewerten. Die gemessenen Werte zeigen, welche Gebiete besonders betroffen sind und unterstützen unsere Forderungen nach Lärmschutzmaßnahmen. Dank der konstanten Datenerhebung können wir Veränderungen beobachten und langfristige Entwicklungen dokumentieren, um effektiv für die Interessen der Anwohner einzutreten.

Die Stationen arbeiten vollautomatisch. Die Messstationen schicken die gesammelten Messwerte stündlich auf der Server der DFLD. Wenn Sie einen Lärm-Graphen anschauen wollen, wird auf unserem Server ein Programm gestartet, welches die Messdaten graphisch aufbereitet.

Lärmmesstation Geisenbrunn

Lärmmesstation Neuhochstadt

  • Welche Informationen kann man den Schallpegelaufzeichnungen entnehmen?

    1. Lärmspitzen, die mit einem Kreis gekennzeichnet sind, stellen ein Überflug-Ereignis dar.
    2. Klickt man in der oberen blauen Leiste des Diagramms an der Stelle eines gekennzeichneten Überfluges hinein, dann erscheint ein Bildschirm, über den man eine Audio-Aufzeichnung des betreffenden Überfluges abhören kann.
    3. Auf der unteren Diagrammleiste ist farblich die vorherrschende Windrichtung angezeigt.
    4. Über die Doppelpfeile kann man zu anderen Tagen vor und zurück navigieren.
    5. Bei Anklicken des Buttons „Eingabe“ wechselt man zur Funktionsauswahltabelle.
    6. Bei Anklicken des Buttons „Tagesstatistik“ erscheint zu dem ausgewählten Tag eine zeitliche Übersicht der Überflüge mit Angabe der ermittelten Schallpegel.
    7. Bei Anklicken des Buttons „Monatsstatistik“ erscheint zu dem betreffenden Monat eine datumsbezogene Übersicht der Überfluganzahlen und eine detaillierte Aufstellung der unterschiedlichen Messwertarten der Schallpegel im Tagesverlauf.
    8. Bei Anklicken des Buttons „Jahresstatistik“ erscheint zu dem betreffenden Jahr eine monatsbezogene Übersicht der Überfluganzahlen und eine detaillierte Aufstellung der unterschiedlichen Messwertarten der Schallpegel im Monatsverlauf.
    9. Bei Anklicken des Buttons „Verfügbarkeit“ erscheint eine Übersicht hinsichtlich der Verfügbarkeit von Messwerten der betreffenden Messstation.
    10. Jederzeit ist ein Wechsel zwischen den beiden Messstationen Geisenbrunn (vornehmlich Einflugschneise) und Neuhochstadt (vornehmlich Abflugschneise) möglich.

Historie

Unser Verein existiert nun seit über 30 Jahren

Unser Verein existiert nun seit über 30 Jahren. Sein Zweck ist die Erhaltung des Erholungswertes des Fünfseenlandes.

Seit Anfang 1988 wurde seitens der Bayerischen Staatsregierung mehrfach versucht, die Allgemeine Luftfahrt von München- Riem nach Oberpfaffenhofen auszulagern. Doch er Widerstand der Bürger hatte sich also gelohnt.